Quelle: aerzteblatt.de – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) abgeschmettert, die es Krankenkassen ermöglicht, ihren Versicherten ohne vorherige Einwilligung Angebote zu „Versorgungsinnovationen“ unterbreiten zu können. Die Begründung des Gerichts: Die Nutzung der ePA ist freiwillig, der Kläger sei also nicht direkt in seinen Rechten betroffen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Patientenakte (ePA) auf dem Markt und kann freiwillig von Versicherten genutzt werden. In der ePA können Befunde und Medikationsdaten gespeichert werden. Ärztinnen und Ärzte bekommen so digital und sektorübergreifend Einblick in die Patientendaten, was sich als hilfreich im Diagnoseverfahren erweisen kann. Bis Ende des Jahres soll die Akte von Praxen und Kliniken genutzt werden können.
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