Diskutierten beim 10. Nationalen Fachkongress Telemedizin: V.l.n.r.: Prof. Dr. med. Jörg Debatin (hih), Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks (Dierks+Company), Sebastian Zilch (bvitg e.V.), Dr. med. Irmgard Landgraf, DGTelemed e. V, und Dr. med. Franz Bartmann, DGTelemed e. V. (Bild: ZTG GmbH)

Quelle: aerztezeitung.de – Seit Oktober ist Deutschland weltweit das einzige Land, in dem Apps auf Rezept verschrieben werden können, betont Professor Jörg Debatin, Leiter des Health Innovation Hub im Bundesgesundheitsministerium. Nun seien die Anbieter aufgefordert, positive Versorgungseffekte zu belegen.

Prof. Debatin bewertet den derzeitigen Stand als Meilenstein – trotz Kritik von Seiten der KVen. Die Anbieter müssten große Hürden bei der CE-Zulassung nehmen. Außerdem würden die digitalen Anwendungen beim Datenschutz genau geprüft, um sicherzustellen, dass sie sicher seien, so Prof. Debatin. Das Spektrum an Apps sei dabei sehr groß. Prof. Debatin: „Da geht es beispielsweise um das Monitoring von Erkrankungen, etwa durch Applikationen, die es einfacher ermöglichen, in digitaler Art und Weise darüber Buch zu führen. Man denke an Migränepatienten, die, wenn sie den Arzt alle vier Wochen sehen, sich erinnern sollen, wann sie eine Episode hatten. Durch die digitale Dokumentation können diese Informationen kontinuierlich einem Arzt verfügbar gemacht werden, sodass man frühzeitig Entgleisungen erkennen oder auf andere Medikamente umstellen kann.“
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