Quelle: aerzteblatt.de – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat den Gesetzentwurf des Bundesgesund­heitsministers zur Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßt.

Gerade die Coronapan­demie habe gezeigt, wie wichtig es sei, das große Potenzial der Digitalisierung im Ge­sund­heitswesen zu nutzen, erklärte heute die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Im Mittelpunkt müsse aber der Nutzen der Anwendungen für die Patienten stehen.
Elsner begrüßte insbesondere das Ziel des Referentenentwurfs, die Möglichkeit der Vi­deo­behandlung konsequent auszubauen und auch andere Leistungserbringer – etwa He­bammen, Physiotherapeuten und die Notfallversorgung – einzubeziehen. Dies könne da­zu beitragen, dass eine gute flächendeckende Versorgung unabhängig vom Wohnort ge­währleistet ist, so Elsner.

Positiv sei auch, neben Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken weitere Leistungserbringer an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) anzubinden und die sicheren Übermittlungsverfahren mit einem Videokommunikationsdienst zu ergänzen. Nun sei es dringend erforderlich, realistische Zeitpläne festzulegen und die datenschutz­rechtlichen Fragestellungen rechtzeitig zu klären.