Quelle: aerzteblatt.de – Ärztinnen und Ärzte können ab sofort Telekonsilien im Rahmen der Patientenversorgung häufiger abrechnen als bisher. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind seit dem 1. Oktober mehrere neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden, darunter auch Telekonsilien zwischen Vertrags- und Krankenhausmedizinern.

Bis zuletzt war die telemedizinische Abrechnung von Telekonsilien Befunden von Röntgen- und CT-Aufnahmen vorbehalten. Per Telekonsil können sich nun niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu fach­lichen Fragestellungen mit einem ambulant oder statio­när arbeitenden Kollegen austauschen. Die dafür benötigten Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten werden digital an den Kon­siliararzt gesendet.
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