Quelle: quintessenz-news.de – Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, spricht in einem ausführlichen Interview über die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI), über erste Anwendungen der TI wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das Notfalldatenmanagemtn (NFDM), über offene Bedarfe im Bereich Datenschutz und über nötige Forderungen seitens der Zahnärzteschaft.

Generell, so Pochhammer, nähmen durch die neue Technologie der TI technische Probleme ein neues Ausmaß an. So könnten diese dann „mitunter auch nicht mehr einfach vor Ort analysiert und gelöst werden, sondern die Praxen werden mit Problemen konfrontiert und müssen dann zwischenzeitlich auch mal mit Notlösungen arbeiten, ohne in jedem Fall selbst auf die Problembehebung aktiv einwirken zu können. Außerdem nimmt die Gefahr zu, dass technische Probleme flächendeckende Auswirkungen haben und nicht zum Beispiel auf Fehler in einzelnen Praxisverwaltungssystemen zurückzuführen sind.“
Bei den technischen Problemen durch die VDSM-Störung in der Vergangenheit zeigt sich die gematik entgegenkommend: „Die Gematik übernimmt – nach eigenen Angaben – die Wartungskosten für Dienstleister, die den bis zu 80.000 betroffenen Arzt- und Zahnarztpraxen entstanden sind“, sagt Pochhammer und betont: „Nicht nur hier hat es an erschöpfenden und rechtzeitigen Sprachregelungen für Landesebene und Praxen gemangelt. Angestrebt werden muss daher die schnellere Bearbeitung von Themen, die für berechtigten Frust sorgen. Wir befürworten eine Stärkung der Gematik dahingehend, dass sie nach außen Verantwortung übernimmt und im Sinne der Nutzer agiert.“
In Bezug auf die elektronische Patientenakte fordert die Zahnärzteschaft: „Wir wollen in der ePA auch einen Implantatpass als Informationsobjekt verankern. So kann die behandelnde Zahnärztin oder der Zahnarzt bei bereits gesetzten Implantaten auch nach Jahren noch abfragen, was sich genau im Kiefer befindet und um welches Implantatsystem es sich handelt.“
Außerdem kämpft die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung derzeit für die Umsetzung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. „Dies soll das Genehmigungsverfahren des Heil- und Kostenplans ohne jeglichen Medienbruch rein digital abbilden. Das geplante Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärzte künftig einen elektronischen Antragsdatensatz direkt und sicher an die Krankenkasse übermittelt und die Kostenträger einen elektronischen Antwortdatensatz wieder an die Praxis zurückspielen“, so Pochhammer.
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