Quelle: aerztezeitung.de – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 6. August 2020 einen Gesetzentwurf für ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) vorgelegt. Drei Milliarden Euro werden für das Zukunftsprogramm aus dem Bundeshaushalt für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt.

Analog zum Krankenhausstrukturfonds soll ein Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt werden. Der Zukunftsfonds soll beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt sein. Die Krankenhäuser können bei den Ländern Mittel aus dem Fonds beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, ist Sache der Länder.
Mit dem Krankenhauszukunftsfonds sollen alle notwendige Investitionen gefördert werden. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightech-Medizin und Dokumentation. Darüber hinaus sollen aus dem Programm Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer sind,  unterstützt werden.
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