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„Eine Revolution verstehen – wie die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) realisiert wird.“


Der bdvb e.V. und die ZTG GmbH haben sich auf eine gemeinsame Initiative zur Förderung der Akzeptanz für den Einsatz der neuen Gesundheitskarte verständigt. Die Initiative trägt den Titel: „Eine Revolution verstehen. Wie die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte realisiert wird!“.

Ziel der Initiative zur "Akzeptanz der Karte"

Die Initiative wird einerseits den Sinn und den Nutzen der Gesundheitstelematik auf breiter Ebene verdeutlichen und andererseits konkrete Hinweise aus der Praxis in die Telematikentwicklung integrieren.

Hier ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) ein aktuelles Vorhaben, zu dem im Rahmen der Umfrage Erkenntnisse aus der Sicht der Anwender gewonnen werden sollen. Die Akzeptanzförderung zielt darauf, die Bereitschaft zu erhöhen, zukünftig in telematische Anwendungen zu investieren und ihren Einsatz auf breiter Ebene vorzubereiten.

Aktuelle Umfrage der ZTG GmbH und des BDVB bei Leistungserbringern und Krankenkassen

Seit Beginn des Jahres wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) in Testregionen erprobt. Erste Anwendung ist das elektronische Rezept, späteres Ziel ist die ausführliche elektronische Patientenakte. Die eGK wird die praktische Arbeit in Praxen, Apotheken und Krankenhäusern entscheidend verändern.

  • Welche Erwartungen haben Sie an die elektronische Gesundheitskarte?
  • Wie schätzen Sie Nutzen und Gefahren im Alltagseinsatz ein?
  • Was ist für Sie wichtig?

Antworten auf diese Fragen können bei der Einführung der eGK helfen.

Dafür führten die Fachgruppen Gesundheitsökonomie und Wirtschaftinformatik im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) und die ZTG Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH (ZTG) gemeinsam diese Umfrage durch.

Einige interessante Ergebnisse stellen wir an dieser Stelle online vor.


 :: letzte Änderung: 05.08.2008