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Grundlage für den Einsatz von Telemedizin in der Rettung


Obwohl die skizzierten Anwendungen teilweise im Einsatz sind, steht, wie in der Telemedizin insgesamt, die flächendeckende Anwendung noch bevor. Die für das Gesundheitswesen ausschlaggebenden Rahmenbedingungen limitieren das Innovationstempo recht deutlich. Selbst an sich überschaubare Anwendungen wie der Notfalldatensatz der eGK erfordern komplexe Abstimmungsprozesse, um die Belange der Akteure (Datenschutz, Standardisierung, Harmonisierung mit der EU) abzudecken.

So ist Voraussetzung für den beschriebenen Einsatz von telemedizinischen Anwendungen eine unterwegs verfügbare, flächendeckende Telematikinfrastruktur (TI), welche die Kommunikationsteilnehmer verbindet und über die Informationen und Daten ausgetauscht werden.

Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird bekanntlich bundesweit an dem Aufbau dieser elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens gearbeitet. Aber der Zugriff der Rettungssanitäter oder anderer medizinischer Assistenzberufe auf die TI erfordert neue Mechanismen und besitzt teilweise erhebliche organisatorische Konsequenzen. Für ihre Teilnahme benötigen sie den so genannten elektronischen Berufsausweis (eBA), der aktuell nicht verfügbar ist.


 :: letzte Änderung: 22.01.2009