PRESSEINFORMATION

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Redakteur :: Sabine Sill

Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Nordrhein-Westfalen nimmt Arbeit auf

Bochum/Krefeld, 28. Februar 2006 - In Bochum und Essen werden in den nächsten Monaten die Tests der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beginnen. Die Testregion für die neue Karte ist dabei eingebettet in ein ganzes Netz von Aktivitäten und Projekten zur Förderung der Telematik im Gesundheitswesen, die in der Modellregion Bochum-Essen gebündelt werden.

Bereits seit Anfang 2004 engagieren sich hier Politik, Industrie und die Organisationen des Gesundheitswesens.

Als Vertrags- und Ansprechpartner für die gematik, die die Tests der Gesundheitskarte zentral steuert, wurde bereits Ende 2005 die Arbeitsgemeinschaft zur Einführung von elektronischer Gesundheitskarte und Heilberufsausweis in Nordrhein-Westfalen (ARGE eGK/HBA-NRW) ins Leben gerufen, deren konstituierende Sitzung im Februar stattfand.

Acht gesetzliche Krankenkassen, der Landesverband der Betriebskrankenkassen und die Privaten Krankenversicherer gehören der ARGE auf Seiten der Kostenträger an. Bei den Leistungserbringern sind jeweils die Ärzte- und Apothekerkammern sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und Apothekerverbände der beiden Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe vertreten; hinzu kommen die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Zum Vorsitzenden der ARGE eGK/HBA-NRW wurde Martin Litsch, Bevollmächtigter des Vorstands der AOK Westfalen-Lippe gewählt. Als sein Stellvertreter fungiert Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Jürgen Sembritzki, Geschäftsführer der ZTG GmbH, wurde als Projektleiter in der ARGE eingesetzt. Damit koordiniert die ZTG GmbH nun offiziell sowohl die Aktivitäten in der Modellregion, im Auftrag des NRW-Gesundheitsministeriums, als auch in der Testregion im Auftrag der ARGE.

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Telefon 02151.82073 - 21¶
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Presseinformation ARGE vom 28. Februar 2006