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Hintergrund und Ziele


Hintergrund und Ziele des Netc@rds Projekts

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wurde im Juni 2004 in mehr als 20 EU-Staaten eingeführt. Diese Karten werden derzeit als Sichtausweis ohne Magnetstreifen oder Chip zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im EU-Ausland von den Versicherten der sozialen Krankenversicherung genutzt. Bei Vorlage der EHIC müssen die Identifikationsdaten für den Patienten und die leistungspflichtige Krankenkasse für Abrechnungszwecke manuell erfasst werden. Dieses Verfahren ist zeitaufwendig und fehleranfällig.

Ziel der Europäischen Kommission ist es, die Mobilität europäischer Bürger auch im Gesundheitsbereich zu unterstützen und die Interoperabilität der verschiedenen Telematikinfrastrukturen in Europa voranzutreiben.

Netc@rds ist ein pan-europäisches Projekt im Rahmen des eTEN-Programmes der EU. Seit September 2002 werden in Netc@rds zwei Anwendungslösungen in ausgewählten Pilotregionen für die grenzüberschreitende medizinische Inanspruchnahme getestet (http://netcards-project.com/web/frontpage):

  1. Die Inanspruchnahme mit gegenwärtig vorhandenen elektronischen Krankenversichertenkarten für die EU- Länder, die solche Lösungen bereits einsetzen, wie Deutschland, Frankreich, österreich, Slowenien und die Lombardei in Italien. Die Identifikationsdaten der Krankenversichertenkarten werden in den Pilotregionen beim Leistungserbringer im Ausland aus dem elektronischen Chip ausgelesen und zur Verifikation über eine Internetportalstruktur an die leistungspflichtige Krankenkasse im Heimatland geschickt. Die nationale Krankenversichertenkarte ist damit in den Pilotregionen im Ausland ein Berechtigungsausweis in gleicher Weise wie im Heimatland
  2. Der Sichtausweis der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) wird in Netc@rds in den Pilotregionen elektronifiziert, d.h. von den Identifikationsdaten für den Versicherten und die Krankenkasse wird durch ein optisches Scanverfahren ein elektronischer Datensatz im XML- Format erzeugt. Dieser Datensatz wird dann wie bereits beschrieben über die Netc@rds- Portalinfrastruktur an die leistungspflichtige Krankenkasse im Heimatland zur elektronischen Verifikation geschickt.

Im Bewusstsein für das Zusammenwachsen in Europa haben sich am Netc@rds-Projekt 17 europäischen Länder beteiligt: österreich, Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Liechtenstein, Niederlande Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Bulgarien und die Schweiz (assoziiert).

Von deutscher Seite sind an Netc@rds folgende Organisationen beteiligt: Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen, Bochum; AOK-Baden-Württemberg, Stuttgart; AOK –Bayern, München; sowie fast alle übrigen AOKs über eine Assoziierung und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Berlin.

In den Netc@rds- Ländern sind in 258 Pilotregionen in Krankenhäusern und Arztpraxen 555 Arbeitsplätze (service points) eingerichtet, in denen die zwei beschriebenen Anwendungsfälle getestet werden ( Stand Januar 2010). Die Liste der Standorte ist unter http://www.ztg-nrw.de/content/services/netcards/index_ger.html Die Internetseite wird von ZTG ständig aktualisiert. Die service points sind mit einem Smart-Card-Reader und der zugehörigen Netc@rds –Software sowie überwiegend miteinem optischen Lesgerät ausgestattet und online mit dem jeweiligen Nationalen Server verbunden. Die jeweiligen Nationalen Netc@rds Portale stellen die europäische Datenübermittlung für die Verifikationsprüfung sicher.

Die spezifischen Technologie-Komponenten sind:

  • Ein gesicherters Portal für jedes beteiligte EU-Land;
  • Ein optionales-Repository zur Verbindung mit dem nationalen Portal;
  • Ein Client-Workstation mit gesicherter Verbindungen über das Internet
  • End-to-End-Sicherheit über das Netzwerk der nationalen Service-Portale
  • Daten-Repositories und Access Point-Workstations
  • Datenschutz durch Security Policy
  • individuelle Authentifizierung und Bereitstellung zur online Verifikationsprüfung

Rechtliche Grundlage für das Projekt sind die Europäischen Verordnungen 1408/71 und 574/72, die bereits seit Jahrzehnten die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im EU Ausland für die Notfallbehandlung auf Sachleistungsbasis regeln. Das etwas umständliche Verfahren des vor einer Reise bei der Heimatkasse zu beantragenden Formulars E 111 war dabei Pflicht. Dieses Formular wurde durch die Vorlage der elektronischen Krankenversichertenkarten in den Pilotregionen des Netc@rds-Projektes und durch die Einführung der EHIC im Jahr 20004 abgeschafft. Zur Anerkennung der Netc@rds Verfahren wurde die Ausnahmetatbestände, die gegenwärtig noch nicht durch EU Regelungen gedeckt sind in einem gesonderten sogenannten General Agreement zwischen den am Projekt beteiligten leistungspflichtigen Krankenkassen und den jeweiligen Verbindungsbüros für die Abrechnung der grenzüberschreitenden Leistungen geregelt.

Das Projekt hat eine Laufzeit bis Ende 2010. In der gegenwärtigen Deployment Phase werden Vorschläge für einen Routineeinsatz in den EU – Ländern erarbeitet.

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 :: letzte Änderung: 14.05.2010